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Information zum Geldwäschereigesetz

Fällt Ihr Unternehmen ab 1. Oktober 2026 unter das GwG?

Die per 1. Oktober 2026 in Kraft tretende Revision des Schweizer Geldwäschereigesetzes kann zusätzliche Unternehmen und berufliche Tätigkeiten betreffen. Diese Informationsplattform hilft Ihnen, die wichtigsten Fragen strukturiert einzuordnen.

Kostenlos. Ergebnis sofort. Keine E-Mail erforderlich.

Zwei Checks für zwei unterschiedliche Fragen

Prüfen Sie entweder die Unterstellung Ihres Unternehmens oder ordnen Sie eine konkrete Tätigkeit beziehungsweise Transaktion ein.

Check 1

Fällt mein Unternehmen unter das GwG?

Der Check berücksichtigt ausgewählte Tätigkeiten, die Berufsmässigkeit und besondere Regeln für einzelne Berufsgruppen.

Check 2

Ist ein konkretes Geschäft GwG-relevant?

Ordnen Sie eine bestimmte Tätigkeit oder Transaktion ein und prüfen Sie die im Check berücksichtigten Ausnahmen.

Gesetzesänderung

Was ändert sich am 1. Oktober 2026?

Das revidierte GwG tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Bestimmte berufsmässig ausgeübte Dienstleistungen, insbesondere Berater- und Notariatstätigkeiten, können neu erfasst werden. Ob eine Unterstellung vorliegt, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit, der konkreten Rolle, den Schwellenwerten und möglichen Ausnahmen ab.

Die wichtigsten Änderungen verständlich erklärt

Offizielle Quelle: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen.

Für wen eine Prüfung besonders relevant ist

  • Treuhänder und BeraterEntscheidend sind die konkret erbrachten Dienstleistungen, nicht nur die Branchenbezeichnung.
  • Anwälte und NotareFür verfahrensbezogene Tätigkeiten gelten besondere Abgrenzungen.
  • GesellschaftsdienstleistungenGründung, Führung oder Verwaltung bestimmter Rechtseinheiten können relevant sein.
  • Domizilhalter und DomizilgeberDie Bereitstellung von Adressen oder Räumen als Domizil oder Sitz kann unter bestimmten Voraussetzungen relevant sein.
  • ImmobiliengeschäfteBei Grundstücksübertragungen sind Tätigkeit, Wert, Zahlungsweg und Ausnahmen zu prüfen.
  • Zahlungsverkehr und EffektenAuch bestehende Unterstellungstatbestände bleiben zentral.
  • KMU ohne Compliance-TeamDer Check bietet eine erste Orientierung und zeigt, wo vertiefte Abklärung sinnvoll sein kann.

Nach der Einordnung

GwG-pflichtig: Was nun?

Eine bestätigte Unterstellung kann die Pflicht zum Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation sowie Kundenprüfungen, Dossierführung, Abgleiche mit Sanktionslisten, Risikobeurteilungen, laufende Aktualisierungen und interne Kontrollprozesse auslösen. Der Überblick zeigt, welche Aufgaben typischerweise vorbereitet werden müssen.

Pflichten und nächste Schritte verstehen

So funktioniert die Ersteinschätzung

  1. 01Fragen beantwortenBeschreiben Sie Ihre tatsächliche Tätigkeit oder das konkrete Geschäft.
  2. 02Kurzergebnis erhaltenDas Resultat wird direkt angezeigt und verständlich eingeordnet.
  3. 03Vertiefung wählenAuf Wunsch erhalten Sie das ausführliche Ergebnis per E-Mail und können Fachinformationen separat abonnieren.

Wissen und aktuelle Entwicklungen

Fachartikel erklären die Revision, zentrale Begriffe, typische Tätigkeiten und gesetzliche Ausnahmen und verweisen auf offizielle Quellen.

Fachinformationen per E-Mail

Nach Abschluss eines Checks können Sie aktuelle News und Entwicklungen zum GwG freiwillig und separat abonnieren.

Die vollständigen Checkresultate bleiben ohne Newsletter-Anmeldung zugänglich.