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Wissen

Das revidierte Geldwäschereigesetz verstehen

Grundlagen zur GwG-Revision 2026, zu neu erfassten Tätigkeiten und zu den Pflichten, die bei einer Unterstellung entstehen können.

Was ändert sich am 1. Oktober 2026?

Das revidierte Geldwäschereigesetz und das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Neu können bestimmte berufsmässig erbrachte Beratungsleistungen erfasst werden. Im Zentrum stehen risikobehaftete Tätigkeiten bei Immobilientransaktionen sowie bei der Gründung, Strukturierung, Führung, Domizilgewährung und Übertragung bestimmter Rechtseinheiten.

Unterstellung prüfen

Nicht die Berufsbezeichnung, sondern die konkret ausgeübte Tätigkeit, die Berufsmässigkeit und mögliche Ausnahmen sind entscheidend.

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Ein Geschäft einordnen

Auch wenn das Unternehmen insgesamt nicht unterstellt ist, kann eine einzelne Tätigkeit oder Transaktion vertieft geprüft werden müssen.

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SRO einordnen

Unterstellte Finanzintermediäre müssen sich grundsätzlich einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation anschliessen.

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Fachartikel lesen

Vertiefte Beiträge erläutern die Revision, Unterstellungstatbestände, Immobiliengeschäfte, Rechtseinheiten und die praktische Umsetzung.

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Von der Einordnung zur Umsetzung

Eine erste Einordnung beantwortet noch nicht alle Detailfragen. Für eine belastbare Umsetzung müssen Unternehmen Leistungen und Abläufe erfassen, Zuständigkeiten festlegen, Kundinnen und Kunden identifizieren, wirtschaftlich berechtigte Personen feststellen, Risiken beurteilen, Sanktionslisten prüfen und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren.

Rechtsstand: 4. August 2026. Die Plattform stützt sich auf offizielle Informationen des Bundes und der FINMA. Sie ersetzt keine Einzelfallberatung.